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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Von der Straße zurückliegendes traufständiges Wohnhaus als Teil eines Zweiseithofes. Konstruktives Rähmfachwerk mit geschoßhohen Andreaskreuzen, das Dach mit verziertem Freigespärre, erbaut laut Inschrift 1888. Die Scheune nimmt die Stelle der giebelständig aufgereihten Wohnhäuser im Straßenverlauf an. Rückwärtige Traufe mit Holzschindeln behangen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |