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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Am südlichen Ortseingang durch seine Lage in der Biegung des Straßenverlaufs exponiertes Wohnhaus; das traufständiges Fachwerkgebäude steht auf einem auf bossiertem Steinsockel, das Erdgeschoß ist massiver ausgeführt. Neben den historisierenden Verstrebungen auffällige Gestaltung der Fensterbrüstungen. An der Straßenfassade des 1933 entstandenen Baus haben sich die originale Haustür und die Klappläden erhalten, am linken Giebel eine Holzschindelbehang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |