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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Dem Heimatstil der Dreißiger Jahre des 20. Jhs. verpflichtete Hofanlage mit giebelständigem Wohnhaus, das durch die Lage an einem Abzweig der Torstraße städtebaulich von Bedeutung ist. Auf bossiertem Sockel historisierendes Fachwerk mit ungewöhnlichen Diagonalstreben im Giebeldreieck, der Anbau links ist in Fortführung des vorhandenen Baustils durchgeführt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |