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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Dreiseithof mit giebelständigem Wohnhaus, das als Kopfbau der Hallegasse von Bedeutung für das Ortsbild ist. Das Wohnhaus ist ein repräsentativ wirkender Rähmbau mit Mansarddach, das Fachwerk mit konvergierenden Streben. Auf dem Rähm befindet sich eine längere Inschrift mit der Datierung 1882. Störung durch unproportionierte Fenstereinbauten. Im Giebeldreieck ein Zwillingsfenster mit spitzem Abschluß. Die Wirtschaftsgebäude sind etwa zeitgleich entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |