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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Giebelständiges Einhaus über unregelmäßigem Grundriß, das durch einen ageschleppten traufseitigem Anbau erweitert ist; unter der allseitigen Verkleidung ist ein Rähmbau der ersten Hälfte des 19. Jhs. mit Fachwerk, das bis in den Keller reicht, zu erwarten. Noch erhalten ist die Haustür aus dem 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |