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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Zweiseithof mit giebelständigem Wohnhaus, das den Ortskern im Bereich Wolfsgraben nach Osten räumlich abschließt. Rähmbau über hohem Werksteinsockel, unter dessen allseitiger Plattenverkleidung sich ein konstruktives Fachwerk aus der zweiten Hälfte des 19. Jhs. verbirgt. Links die Stallscheune etwa zur gleichen Zeit entstanden. Erhalten hat sich die straßenseitige Einfriedung hinter dem Wohnhaus aus Sandsteinpfeilern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |