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Zur Straße durch einen kleinen Hofraum zurückgesetztes Wohnhaus, dem auf der rückwärtigen Traufseite unmittelbar ein größeres Scheunengebäude anschließt. Das mit einem handwerklich aufwendig gestalteten Eingeangsvorbau des frühen 20. Jhs. versehene Wohnhaus im hinteren Bereich mit durchlaufenden Eckstielen, zur Straße wohl ein Rähmfachwerk mit leichtem Geschoßversatz. Der nahezu vollständig mit Platten verkleidete Bau dürfte noch dem 18. Jh. entstammen; im 19. Jh. wurde rechts ein Werkstatteil angefügt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |