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Teil der Gesamtanlage:
Hatzbach
Gegenüber der Kirche an der Ecke zur Lumpsgasse stehender Streckhof, ein Haustyp, bei dem in Verlängerung des Hauptbaus in gleicher Firstrichtung Schene bzw. Stall angebaut ist. Das Wohnhaus ein Rähmbau der Mitte des 18. Jhs. mit profiliertem Geschoßversprung und halben Mannfiguren aus Dreiviertelstreben. Der Gesamteindruck ist durch den Eingangsvorbau und den gefliesten Sockel gestört. Das angeschlossene Wirtschaftsgebäude entstammt dem frühen 20. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |