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Teil der Gesamtanlage:
Hatzbach
Dreiseithof am Ende der Glockenstraße als Abschluß des Ortskernes zur Feldflur. Das Wohngebäude ein hoch aufragendes Ernhaus mit ebenerdigem Eingang, unter der allseitigen Verkleidung aus Holzschindeln ein Rähmgefüge mit bis in den Sockel reichendem Fachwerk, davon sichtbar der profilierte Geschoßversatz. Errichtet vermutlich noch im 18.Jh. Rechtwinklig anschließend eine Scheune mit dekorativen Mannfiguren, inschriftlich datiert 1815. Von besonderer Bedeutung ist hier die aus Holz geschnitzte, stilisierte menschliche Figur über dem Stalleingang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |