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Traufständige Hofanlage in Form eines Einhauses in Rähmbauweise, der Scheunenbereich inzwischen zur Garage umgenutzt, aus der Bauzeit um 1870 erhalten die einläufige Sandsteintreppe mit originalem Geländer und Sitzbank, der rechte Giebel in Holzschindelverkleidung. Das Gebäude ist von besonderer Bedeutung als Abschirmung des dahinterliegenden jüdischen Friedhofs, der von der Straße aus durch eine schmalen Weg erschlossen wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |