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Teil der Gesamtanlage:
Hatzbach
Dreiseithof mit schräg im Straßenraum stehendem Wohnhaus, dessen Rähmfachwerk bis in den Keller reicht. Verstrebung durch divergierende „halbe Männer" an Eck- und Bundstielen. Der nur noch schwach ausgebildete Geschoßversatz läßt eine Entstehung im frühen 19. Jh. vermuten. Etwa zeitgleich die Scheune, das im Erdgeschoß massiv aus Bruchstein errichtete Stallgebäude ist datiert 1905.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |