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Teil der Gesamtanlage:
Hatzbach
Giebelständiger, zweiteiliger Baukörper in der Sichtachse der Lumpsgasse, hinterer Teil ehemalige Schule in Werksteinmauerwerk mit aufgesetztem Fachwerkgeschoß aus dem Ende des 19. Jhs. Der vordere Teil wohl Wohnhaus des Lehrers, ein Rähmbau des frühen 20. Jhs. mit historisierenden Anklängen an barocke Fachwerkformen. Ortsgeschichtliche Bedeutung als Schulgebäude, das sich durch die handwerklich aufwendige Bauweise des massiven Erdgeschosses hervorhebt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |