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Nach Inschrift 1828 von der Stadt erbaut an der Stelle zweier kleinerer Häuser des 15. und 16. Jahrhunderts. Stattlicher, ringsum holzverschindelter Fachwerkbau mit Krüppelwalm an der freiliegenden südlichen Schmalseite. In der zur Oberen Pfarrgasse liegenden, hohen Bruchsteinsockelmauer befinden sich zwei ältere, tiefe Keller, u. a. der "Kerner" (Gebeinhaus).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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