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Teil der Gesamtanlage:
Hatzbach
Hofanlage mit Gast- und Wohnhaus inkl. Saalanbau in markanter Eckstellung an der Einmündung Glockengasse. Das Gebäude aus einem größeren und einem kleineren, jeweils ähnlichen Baukörper zusammengesetzt, im Sinne des Heimatschutzstils 1911 errichtet. Im Erdgeschoß massive Wände als Putzfassade mit Sandsteineinfassungen, das wohl in historisierender Weise angelegte Fachwerk darüber mit Holzschindeln verkleidet, der obere Abschluß jeweils durch Mansarddach. Als Wirtschaftsgebäude auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine durch die verbreiterte Ortsdurchfahrt auf der Giebelseite beschnittene Scheune des 18 Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |