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Teil der Gesamtanlage:
Hatzbach
An der Einmündung Glockenstraße schräg im Straßenraum stehendes, traufständiges Wohnhaus in einfachem Fachwerk; links des Eingangs ist noch der Kellerzugang in Form eines Einschnittes im Hausteinsockel zu erkennen, rechts der ehemalige Stallbereich ist massiv erneuert. Das Gebäude steht an der Einmündung der Glockenstraße und nimmt hier inmitten des engbebauten Dorfkerns eine besondere städtebauliche Stellung ein. Als möglicherweise noch ins späte 18. Jh. zu datierende kleine Hofstelle eines Tagelöhners ist der Bau auch von sozialgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |