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Teil der Gesamtanlage:
Hatzbach
Kleinsthofanlage in Hakenform an der Innenseite der abknickenden Wolferoder Straße. Auf hohem, als Stall genutztem Sockel allseitig plattenverkleidetes Fachwerk des 19. Jhs. Städtebauliche und sozialgeschichtliche Bedeutung als Tagelöhnerhaus im Bereich der Bebauung, die sich in Hatzbach im wesentlichen entlang der Hauptstraße entwickelt hat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |