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Kleines Fachwerkhaus, bestehend aus einem Giebelbau zum Kirchplatz hin und einem traufständigen Teil in der Pfarrgasse, beide über einem rechteckigen, gemäß der Hanglage gestuften massiven Sockelgeschoß; im Westen eine Inschrift, nach der der Glöckner der Kirche 1742 "die Mauer und Haus" erbaut hat. Unentbehrlicher Bestandteil der kleinteiligen Bebauung östlich der Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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