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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
In der Sichtachse der Hauptstraße gelegenes Wohnhaus auf hohem verputztem Sockel, das Erdgeschoß inzwischen massiv erneuert, im Obergeschoß Rähmfachwerk mit breitgestellten Streben, im Giebeldreieck differenziert ausgebildeter Geschoßversprung und geteilte Mannfigur. Ähnlich wie Hauptstraße 18 beherbergt der Bau aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. zwei Hausstellen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |