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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
In der Flucht der Straßenbebaung zurückliegender Bau, der als traufständig erschlossenes Einhaus noch die ehemalige Anordnung mehrerer Funktionen unter einem Dach erkennen läßt. Er ist als Rähmbau in der ersten Hälfte des 18. Jhs. mit umlaufendem, profiliertem Geschoßversatz errichtet; die Eckstiele stehen direkt auf dem niedrigen Sockel, die Schwelle ist als Riegel verarbeitet. Vorgelagert ist eine Hoffläche, die ehemals als Wirtschaftsraum in Funktion war; neben dem Scheunenteil rechts befindet sich noch eine Erweiterung des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |