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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Giebelständiges Wohnhaus in Ecklage an der Einmündung eines kleinen Weges. Der auf einem hohen, verputzten Sockel errichtete Bau ist heute vollständig mit Platten verkleidet. Unter der einheitlichen Außenhaut aus einem Ersatzmaterial verbergen sich voraussichtlich ursprünglich zwei Wohnhäuser unterschiedlicher Größe, deren Entstehung als Fachwerkbauten möglicherweise im 18. Jh. anzusetzen ist. Die Belegung eines Gebäudes mit sogar drei Hausstellen ist bei Mittelgasse 2 + 4/ Schweinsberger Straße 7 nachgewiesen. In katholischen Gemeinden ist diese Aufsplittung durch die Realteilung verbreitet. Der Bau ist als Tagelöhnerhaus von sozialgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |