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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Als Kopfbau der Straße „Am Untertor" fungierendes Einhaus in traufständiger Stellung. Der Wohnteil links mit eingetieftem Ern, über niedrigem Keller und als Riegel verzimmerter, gebogener Schwelle Rähmfachwerk in dekorativen Formen mit K-Verstrebungen, zu datieren in die ersten Hälfte des 18. Jhs. Der anschließende Stall- und Scheunenbereich teilweise massiv erneuert und durch giebelseitigen Anbau ergänzt. Im Giebeldreieck Holzschindelbehang erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |