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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Als Wohn- und Gasthaus genutztes Fachwerkgebäude, dem innerhalb der Hauptstraße durch Länge und Höhenentwicklung eine besondere Stellung zukommt. Der traufständige, in Ständerkonstruktion mit bis in den Keller reichenden Eck- und Bundständern errichtete Bau ist traufseitig durch geschoßhohe Streben, am Giebel mit Dreiviertelstreben ausgesteift. Auf der Eingangsseite am sich gabelnden Weg von der Mittelgasse aus Vorbauten aus neuerer Zeit. Das Gebäude ist in die Zeit kurz nach dem Brand des Dorfes 1696 zu datieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |