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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Zur Straße hin offener Dreiseithof; das traufständige, weitgehend verkleidete Wohnhaus, das dem ausgehenden 19. Jhs. entstammt, ist durch die Ausfachung mit Ziegelsteinen und die Verwendung von dekorativen Andreaskreuzen im Straßenbild von Bedeutung. Ungewöhnlich ist das Stallgebäude, das über massivem Untergeschoß und Fachwerkobergeschoß ein weiteres, auf Knaggen auskragendes Geschoß besitzt; es ist noch ins 18. Jh zu datieren. Die Scheune rechts mit Walmdachansicht entstammt dem Jahr 1851.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |