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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
In der Flucht der Nachbarbauten liegendes traufständiges Wohn/Wirtschaftsgebäude mit eingetieftem Eingang und Stallteil rechts. Rähmbau aus kräftigen Hölzern mit profiliert ausgebildetem Geschoßversatz und als Riegel verzimmerten Schwellen, als Ausstiefung auf der Traufseite nur brüstungshohe Riegel. Neben der Bedeutung als Ernhaus mit unter der Stube angeordnetem Keller, das in erhaltener Form immer seltener anzutreffen ist, besticht das Gebäude durch die Ausbildung der Eckstiele in Erd- und Obergeschoß, die mit gedrehten Säulen, Tauband und Neidköpfen verziert sind. Die Schmuckfomen setzen sich in den mit geschuppten Schiffskehlen versehenen Füllhölzern der Dachbalken fort. Am linken Giebel, der durch den Krüppelwalm des Daches abgeschlossen wird, handwerklich guter Schieferbehang. Der Bau ist ins frühe 18. Jh. zu datieren und steht aus baugeschichtlichen und künstlerischen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |