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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Traufständiges, etwas zurückliegendes Wohnhaus, das durch die vorgelagerte Hoffläche den Straßenraum verbreitert. Unter der allseitigen Plattenverkleidung darf im Kern ein Ständerbau vermutet werden, der zur Eingangsseite als Rähmkonstruktion ausgebildet ist. Derartige Gebäude sind in das erste Drittel des 18. Jhs. zu datieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |