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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Am Treffpunkt von vier Straßen an spitzer Ecke städtebaulich exponiertes Wohn/Wirtschaftsgebäude über unregelmäßigem Grundriß. Unter dem allseitigen Verputz dürfte im Kern ein Winkelbau in einfachem Fachwerk des 18. Jhs. zum Vorschein kommen, der durch Umbau und Erweiterung im 19. Jh. zu seiner heutigen Form gekommen ist. Erhalten haben sich einige Fenster mit Kämpfer und Oberlicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |