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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Traufständiges Wohnhaus, das mit dem gegenüberliegenden Gebäude im Straßenraum eine Torsituation als Eingang zum Ortskern schafft. Symmetrisch gegliederter Rähmbau auf Werksteinsockel in reichen Fachwerkformen mit allseitigem, profiliertem Geschoßversatz, Erschließung ehemals durch straßenseitigen Eingang mit zweiläufiger Treppe; erhalten die als Portal ausgebildete Tür in geschnitzten Zierformen mit halbkreisförmigem Oberlicht aus der Bauzeit des Hauses im 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |