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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Winkelhof mit giebelständigem Wirtschaftsgebäude aus dem letzten Drittel des 19. Jhs., das Scheunentore durch Abdeckleiste mit Bogenzier geschmückt. Das Wohnhaus traufständig als Rähmbau des frühen 18. Jhs. mit ebenerdigem Eingang und breitgestellten Verstrebungen errichtet, ursprüngliche Nutzung als Wohnstallhaus. Im ehemaligen Stallteil heute Garage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |