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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
In der zweiten Reihe hinter der Straßenrandbebaung angesiedelter Hakenhof. Das Wohnhaus steht rechtwinklig zum Haus Hauptstraße 4 und bildet mit der zugehörigen Scheune einen dreiseitig begrenzte Hof. Als Rähmbau des 18. Jhs. auf verputztem, ehemals stallgenutztem Sockel zeigt es einen umlaufenden Geschoßvorsprung mit gerundeten Füllhölzern, die breitstehenden Streben sind uneinheitlich angeordnet und lassen auf mehrere Umbauphasen schließen. Die noch mit durchgehenden Eck- und Bundständern erbaute Scheune datiert wohl ins 18. Jh.; sie ist durch massive Erneuerungen zwischenzeitlich verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |