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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Aus mehreren Gebäuteteilen zusammengesetzte Hofanlage, die sich auf schmalem Grundstück senkrecht zur Straße entwickelt und mit Haus Nr. 6 und Nr. 4 einen großen, gemeinsamen Hofraum bildet. Das Wohnhaus ist giebelseitig zwischen Wirtschaftsgebäude eingebaut, über dem hohen Bruchsteinsockel erhebt sich ein Rähmbau des 18. Jhs. mit umlaufendem, taubandverziertem Geschoßversatz. Der Zugang erfolgt über die einläufige Treppe mit Laubenvordach. Bei der rechts anschließenden Scheune hat sich das originale Tor erhalten, zur Straße bildet ein Wirtschaftsbau des 19. Jhs. auf massivem Bruchsteinuntergeschoß den Abschluß.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |