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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Traufständiges, durch eine vorgelagerte Hoffläche von der Straße zurückgesetztes Einhaus; der zweizonige Wohnteil in Ständerbauweise mit urwüchsig gebogenen Schwellriegeln errichtet, an Bund- und Eckständern reichhaltige Verstrebungen, von besonderem Ausdruck die übereinanderstehenden Mannfiguren; Eingang ebenerdig rechts mit blechgedecktem Vordach, im Obergeschoß Zwillingsfenster mit profiliertem Deckbrett. Ungewöhnlich die Anordnung der Scheune neben dem Wohnteil. Der Stallbereich im Erdgeschoß massiv erneuert, das Fachwerk darüber durch einfache 3/4-Streben ausgesteift. Der kurz nach dem Brand von 1696 errichtete Bau gehört in seinen Fachwerkformen zu den eindruckvollsten in Niederklein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |