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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
An der Kreuzung Mittelgasse gelegenes, weit in die ansteigende Hintergasse zurückgesetztes Einhaus, dem im Straßenraum durch das Mansarddach zusätzliche Wirkung zukommt. Weitgehend durch Langschindeln aus Holz und durch Platten verkleidet, das giebelseitig als Rähmfachwerk erkenntliche Gefüge des 18. Jhs. reicht bis in den Keller, der Eingang eingetieft auf der Traufseite neben dem Stall. Erhalten das Scheunentor mit Abdeckleiste in Bogenzier.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |