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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Im Straßenraum exponiertes Wohnhaus auf mit dem Gelände ansteigenden Sockel; einfaches, uneinheitliches Fachwerk des 18. Jhs., das der Überlieferung entsprechend nach einem Brand erneuert und an der hinteren Traufe erweitert wurde. Zugang über einläufige Treppe mit vorgelagertem Podest. Das Gebäude ist Teil eines Gesamtbaukörpers, dessen hinterer Bereich zum Hof Hintergasse 4 gehört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |