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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Als Abschluß einer Reihe traufständiger Gebäude entlang der Kirchhainer Straße giebelständig angeordnetes Wohnhaus. Auf einem hohem Sockel, der zur Straße durch einen Kellerzugang erschlossen ist, ein Rähmbau in konstruktivem Fachwerk. Von Bedeutung als Beispiel für die Wohnverhältnisse von Tagelöhnern in der westlichen Dorferweiterung während des späten 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |