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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Traufständiges Wohnhaus auf hohem Hausteinsockel, Rähmbau in konstruktivem Fachwerk mit Andreaskreuz über dem eingetieften Eingang, der auf die Fortführung der Tradition eines ebenerdigen Ern mit über den Kellern angehobenen Stuben hinweist. Der gut erhaltene Bau ist im letzten Drittel des 19. Jhs. entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |