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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Langgestrecktes Fachwerkgebäude auf hohem Sockel vom Typ eines Einhauses; mit vorgelagertem Hof in der Tradition eines Ernhauses mit tieferliegendem Eingang als Rähmbau errichtet, der Sockel ehemals stallgenutzt, das Fachwerk des ausgehenden 19. Jhs. mit konvergierenden Streben. Rechts der Scheune Stallerweiterung des 20. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |