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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Kleine Tagelöhnerhofanlage mit zurückgesetztem Wohnhaus und vorgelagerter Hoffläche. Rähmbau auf hohem Sockel aus der Mitte des 18. Jhs. mit profiliertem Geschoßversprung und voll ausgebildeten Mannfiguren. Am rechten Giebel Holzschindelbehang; im Erdgeschoß Überformung durch bereits 1897 erfolgte Fenster- und Türeinfassung in teilweise bossierten Sandsteinen sowie durch Terrassenanbau. Am kleinen Wirtschaftsgebäude auf massivem Untergeschoß hat sich das giebelseitige Tor des 19. Jhs. erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |