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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
In einer kleinen Seitengasse platziertes traufständiges Wohnhaus auf hohem, heute verblendetem Sockel; am Fachwerk des Obergeschosses mit breitstehenden Streben, Halsriegel und Sporn sowie dem differenziert ausgebildeten Geschoßwechsel läßt sich eine Bauzeit in der Mitte des 18. Jhs. festlegen. Störung durch massive Erneuerungen im Erdgeschoß und durch Eingangsvorbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |