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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Traufständiges Einhaus auf hohem verputztem Sockel im abschüssigen Bereich der Straße nahe der Kreuzung mit der Kirchhainer Straße. Rechts der Wohnteil in Ständerbauweise mit einfacher Verriegelung des Fachwerks und geschoßhohen Streben wohl noch am Ende des 17. Jhs. errichtet. Links der Wirtschaftsteil ist in Rähmbauweise mit kräftig profiliertem Geschoßversatz während des 18. Jhs. erbaut. Störung des Sockelbereichs durch Einbau einer Garage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |