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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Gegenüber dem Nachbarbau in den Straßenraum vordringendes, traufständiges Wohnhaus auf mittelhohem Sockel, das im Erdgeschoß massiv erneuert ist und links den Stall beherbergt. Das Obergeschoß ist in lebhaftem Fachwerk mit Mannfigur ausgeführt, an der rechten Giebelseite Holzschindelbehang. Die Bauzeit kann für die Mitte des 18. Jhs. angesetzt werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |