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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Traufständiges Wohnhaus, das gegenüber dem linken Nachbarn wegen der vorgelagerten Hoffläche zurücksteht. Hochaufragendes, nahezu vollständig verkleidetes Fachwerkgebäude auf zur Straße hohem Sockel, das als zweigeschossiger Ständerbau des frühen 18. Jhs. im 19. Jh. aufgestockt wurde. Auf der Rückseite erkennbar geschoßhohe überblattete Streben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |