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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Kleinbäuerlicher Zweiseithof mit schräg zur Straßenflucht stehendem, giebelständigem Wohnhaus, auf halbhohem, verputztem Sockel massiv erneuertes Erdgeschoß, darüber mit Holzschindeln behangenes Fachwerkobergeschoß des 18. Jhs., dessen Verstrebungen dem Haus Nr. 22 ähnlich sein dürften. Der Eingang ist durch ein Laubenvordach und eine zweiläufige Treppe mit schmiedeeisernem Geländer aus dem 20. Jh. betont.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |