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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Traufständiges, die Straßenbiegung markierendes Wohnhaus auf halbhohem, verputztem Sockel, heute teilweise mit Langschindeln aus Holz und durch Platten verkleidet. Auf der Rückseite ebenerdiger Eingang, hier erkennbar die Ständerkonstruktion mit geschoßhohen überblatteten Streben, die den Bau ins frühe 18. Jh. datiert. Auch von sozialgeschichtlicher Bedeutung als Tagelöhnerhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |