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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
In der Straßenbiegung städtebaulich exponiert angeordneter Vierseithof mit schräg im Straßenraum stehendem Wohnhaus auf Werksteinsockel, errichtet in konstruktivem Fachwerk der Zeit um 1880, als Schmuckelement das auf geschnitzten Kopfbändern ruhende Freigespärre mit Zierbogen. Das Stallgebäude links interessant durch die weit auskragenden Deckenbalken, die auf langen Streben abgestützt sind und die Fläche des Dachboden vergrößern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |