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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Ehemals zweigeteiltes traufständiges Tagelöhnerwohnhaus aus der ersten Hälfte des 18.Jhs.; das Fachwerk reicht bis in den zum größten Teil oberirdisch liegenden Keller, in den drei noch existierende Türen führen. Früher ebenerdiger Eingang; an der Strassenseitigen Traufe Rähmverzimmerung mit über die Fassade hinausstehenden Hölzern, Aussteifung durch breitstehende Streben mit Sporn, die in der Mitte zu einer Mannfigur zusammengefaßt sind. Vor dem Haus kleiner Hofraum, der zur Verbreiterung des Straßenraumes beiträgt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |