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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
An der Einmündung der Hintergasse in die Tiefe gehender Streckhof mit giebelständigem Wohnhaus auf hohem Sockel, das in der Übergangszeit zwischen Ständer- und Rähmbauweise entstanden ist. Der hintere Teil ist mit über zwei Geschosse durchlaufenden Ständern, der Giebel mit überkragendem, profiliertem Rähm ausgeführt. Zur Straße Mannfiguren, auf den Traufseiten z.T. überblattete geschoßhohe und halbhohe Streben. Bauzeit zu Beginn des 18. Jhs. Der anschließende Wirtschaftsbau ist auf 1879 datiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |