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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Giebelständiges Wohnhaus an der Einmündung eines kleinen Weges; als Rähmbau aus dem letzten Drittel des 19. Jhs. ist das Gebäude heute auf der Giebelseite mit Holzschindeln behangen. Für das Straßenbild bedeutsam ist der seitliche, traufständige Anbau, der mit seinen expressiven Verstrebungsformen nach historischen Vorlagen einen interessanten Kontrast bildet, wodurch die Eckstellung an einer Wegeinmündung zusätzlich betont wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |