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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
In der Sichtachse der Mittelgasse erhöht angelegte Hofanlage mit traufständigem Wohnhaus, das im hohen Sockel und im Erdgeschoß bereits verändert ist; Darüber Rähmfachwerk der Mitte des 18. Jhs. mit breitstehenden Streben, denen an den Ecken tiefansetzende Kopfbänder aufgesattelt sind. Aus dem Ende des 17. Jhs. stammt die Scheune, die als reiner Ständerbau mit geschoßhohen, aufgeblatteten Streben ausgeführt ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |