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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Einhaus in der Sichtachse der Mittelgasse, das mit dem gegenüberliegenden Gebäude als Tor zum östlichen Ortskern wirkt. Rähmbau auf hohem Werksteinsockel, in dem ehemals der Stall untergebracht war; das Fachwerk des Wohnteils auf der Traufseite strebenlos, der Eingang mit originaler Haustür eingetieft. Während die Ziegelsteinstruktur in den Wohnteilgefachen aufgemalt ist, wurden im Wirtschaftsteil Ziegel zur Ausfachung verwendet. Der Bau ist inschriftlich datiert auf 1863.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |