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Teil der Gesamtanlage:
Niederklein
Städtebaulich stark exponiertes Wohnhaus in aus vielen Richtungen einsehbarer Ecklage, größtenteils gut erhaltener Rähmbau auf hohem Sockel in gleichmäßiger Gliederung durch konvergierende Streben. Die Gefache aller vier Fassaden durch Kratzputz in floralen Motive verziert. Am ehemals giebelseitigen Eingang hat sich die Tür aus der Bauzeit um 1860-1880 erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |